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Devastationsklagen sind nach dem Recht der gelegenen Sache zu beurteilen

SachenrechtJudikaturZfRV-LS 2011/30ZfRV-LS 2011, 128 Heft 3 v. 1.6.2011

§ 31 Abs 1 IPRG; § 458 ABGB

Mit seiner Entscheidung stellt der OGH eindeutig klar, dass sich das Recht des Pfandgläubigers auf Einbringung einer Devastationsklage nach dem Realstatut zu richten hat.

OGH 6 Ob 34/11k

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