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Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei Bewertung von Versicherungsrisiken

VersicherungsrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Alina Lengauer, Wien (Anmerkung)ZfRV-LS 2011/21ZfRV-LS 2011, 116 Heft 3 v. 1.6.2011

Art 21 CGR; Art 23 CGR

Vorliegender Entscheidung wohnt die Frage inne, ob eine Ausnahme von der Regel, geschlechtsneutrale Prämien und Leistungen in Bezug auf Versicherungsrisiken zu gewährleisten, dem geschlechtlichen Diskriminierungsverbot entgegensteht.

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