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Die gesetzliche Herabsetzung des Mindeststammkapitals einer bulgarischen GmbH auf 2,- Bulgarische Lewa (ca 1,-)

UnternehmensrechtAufsatzMag. Dr. Miroslava Hristova-Petkova, RA, SofiaZfRV 2011/17ZfRV 2011, 130 - 135 Heft 3 v. 1.6.2011

Zusammenfassung: Die Verfasserin referiert mit ihrem Beitrag darüber, dass das Mindeststammkapital einer bulgarischen GmbH mittlerweile von 2.500,- auf den Betrag von 1,- herabgesetzt wurde, indem sie Chancen und Risiken dieses Vorgangs beleuchtet und Vergleiche mit der Rechtslage in Deutschland und England anstellt.

Rechtsgrundlagen: Art 117 bHandelsG

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