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Zur Rechtfertigung einer Beschränkung hinsichtlich Namensrechts

EuroparechtJudikaturZfRV-LS 2011/13ZfRV-LS 2011, 64 Heft 2 v. 1.4.2011

Art 45 AEUV; Art 52 AEUV

Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, ob in Hinblick auf Adelstitel die Verpflichtung, einen anderen Namen im Herkunftsmitgliedstaat als im Mitgliedstaat des früheren Aufenthalts zu führen, unter dem Aspekt der öffentlichen Ordnung zu rechtfertigen ist.

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