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Anerkennung von tschechischen Anwaltsbeglaubigungen - zwei Praxisfälle

ZivilrechtAufsatzMMag. Dr. Stefan Piringer, RA; JUD. Stanislav Vachta, LL.M., RAZfRV 2010/30ZfRV 2010, 213 - 216 Heft 5 v. 1.10.2010

Zusammenfassung: Die Autoren widmen sich der Kompetenz tschechischer Rechtsanwälte auf Grundlage des Vertrags v 10.11.1961 zw. der Republik Österreich und der tschechischen Republik über wechselseitigen rechtlichen Verkehr in bürgerlichen Rechtssachen und über Urkundenwesen, Unterschriftenbeglaubigungen gleich Notaren vorzunehmen. Sind diese in Österreich als gleichwertig anzuerkennen, ohne dass es einer weiteren Beglaubigung bedarf?

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