Zusammenfassung: Der Autor geht in seinem Beitrag auf das neue türkische HGB ein, im dem auch erstmals das Konzernrecht kodifiziert wurde. Der Entwurf sieht dabei eine Bestimmung über die Haftung aus Konzernvertrauen vor, die zu einem besseren Schutz der Gläubiger einer konzernzugehörigen Gesellschaft führen soll. Neben dem Tatbestand stellt er die Rechtsnatur und die Voraussetzungen des Art 209 türkHGB hierzu vor.