Der EuGH befasste sich mit dem Zweck des § 2 Abs 6 der RL 96/34/EG und mit der Frage, wieweit die Regelung im Hinblick auf einen auf Halbzeitbasis genommenen Elternurlaub ausgelegt werden darf.
Der EuGH befasste sich mit dem Zweck des § 2 Abs 6 der RL 96/34/EG und mit der Frage, wieweit die Regelung im Hinblick auf einen auf Halbzeitbasis genommenen Elternurlaub ausgelegt werden darf.