ÜArt 4 Abs 2 EVÜ; ÜArt 5 Abs 4 lit b EVÜ; § 48 Abs 1 Z 2 IPRG
Der OGH befasste sich in seiner Entscheidung mit der kollisionsrechtlichen Einordnung eines Behandlungsvertrags, der zwischen einem in Deutschland ansässigen Zahnarzt und einer Patientin mit gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich geschlossen wurde.