Ofner stellt in seinem Editorial eine aktuelle Entscheidung des EuGHs vor, in der dieser den Widerruf einer Käuferin eines Laptops prüfte, der 8 Monate nach dem Kauf stattgefunden hat. Er ging dabei auch der Frage, ob die generelle Auferlegung eines Wertersatzes für die Nutzung einer im Fernabsatz gekauften Ware mit den Zielen der FernabsatzRL vereinbar ist.