§ 3 IPRG; § 4 IPRG; Art 3 EVÜ; Art 8 EVÜ; Art 9 EVÜ; § 1 b dAÜG
In der Entscheidung hatte der OGH Eingriffsnormen als Zwangsnormen, die von öffentlichem Interesse getragen werden, zu behandeln und als solches eben auch die einschlägigen Vorschriften im dAÜG zu beachten. Der Sachverhalt einer grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung war im Lichte solcher Eingriffe und von Berührungspunkten mit dem Territorialitätsprinzip zu beurteilen.