Zusammenfassung: Die Autoren vergleichen das reformierte schweizerische mit dem zu reformierenden liechtensteinischen Zivilprozessrecht in Hinblick auf die (obligatorische) zivilprozessuale Streitschlichtung. Dabei differenzieren sie Mediation und Schlichtung begrifflich und geben einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und die künftige zivilprozessuale Reform in der Schweiz. Sie beleuchten die liechtensteinische Vermittlungspflicht näher und geben einen Überblick über das Vermittlungsverfahren als Verwaltungsverfahren, das in seiner Entscheidung auch das Gericht bindet. Auch der Ablauf und die Erledigung des schweizerischen Schlichtungsverfahrens wird eben so konsequent dargestellt wie die Mediation als alternatives, gleichwertiges Instrument der Streitschlichtung.