§ 104 Abs 1 JN; Art 23 EuGVVO
Der OGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Gerichtsstandsklausel im Zusammenhang mit dem Erfordernis der Schriftlichkeit zu befassen. Mit Anmerkungen von Helmut Ofner.