Art 13 Abs 1 Z 3 LGVÜ; § 28 JN
Der OGH setzte sich im Verfahren mit dem Begriff des Verbrauchers iSd Art 13 Abs 1 Z 3 LGVÜ auseinander. Bei dem zugrunde liegenden Geschäft wurde der Erlös eines Immobilienverkaufs zu Zwecken der Altersvorsorge angelegt.