RL 2003/87/EG , ABl L 275/32
Der EuGH beschäftigte sich in der Entscheidung mit der Frage des Umfangs des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes im Hinblick auf vergleichbare Sachverhalte im europäischen Umweltschutzrecht. Insbesondere prüfte er, wann eine unterschiedliche Behandlung in diesem Bereich gerechtfertigt wäre.