§ 48 Abs 2 IPRG; § 34 Abs 1 IPRG
Der OGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, nach dem Recht welches Staats Ansprüche zu beurteilen sind, die aus einer Verletzung des Markenrechts resultieren. Welches Recht gilt, sofern sich Wettbewerbshandlungen auch auf Märkte anderer Staaten auswirken?