Art 1, 2, 3 RL 2000/78/EG
Der EuGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob sich das Verbot der Diskriminierung in RL 2000/78/EG nur auf Personen bezieht, die selbst behindert sind, oder ob der Tatbestand der direkten Diskriminierung auch dann erfüllt ist, wenn man aufgrund der Behinderung eines Familienangehörigen diskriminiert wird.