Zusammenfassung: Der Autor behandelt die Frage, welches Ehenamensrecht bei der Eheschließung zwischen österreichischen und italienischen Staatsbürgern maßgeblich ist. Bisher wurde in der Praxis davon ausgegangen, dass italienisches materielles Recht anwendbar ist. Der Autor prüft dies anhand der Rechtsgrundlagen und kommt abschließend zu einem Ergebnis.
Rechtsgrundlagen: § 13 IPRG