§ 25 Abs 2 IPRG; § 27 Abs 1 IPRG; § 107 Abs 1 AußStrG; Art 1 und 3 Haager Minderjährigenschutzübereinkommen
Der OGH hatte sich mit den Anwendungsvoraussetzungen des Haager Minderjährigenschutzübereinkommens zu befassen. Greift Art 3 MSA erst bei der Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen für Minderjährige ein, oder stellt es eine selbständige Sonderanknüpfung dar?