§ 10 IPRG; § 12 IPRG; Art 2 Z 4 und 5 Haager Straßenverkehrsübereinkommen
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, wonach sich das für die Rechts- und Handlungsfähigkeit maßgebliche Personalstatut einer GesbR bestimmt. Nach welchem Recht sind Rückgriffsansprüche zwischen Haftpflichtigen zu lösen?