Art 3, Art 8 Z 8 Haager Straßenverkehrsabkommen
Der OGH hatte sich mit der Frage des anwendbaren Rechts zu befassen. Im gegenständlichen Fall waren an einem Verkehrsunfall ein in Kroatien und ein in Frankreich zugelassenes Kfz beteiligt. Wonach richten sich Schadenersatzansprüche?