VO 17/1962 /EWG; Art 230 EGV; Art 249 EGV
Der Gerichtshof hatte sich in diesem Fall mit der Frage zu beschäftigen, in welcher Weise ein von einem Nachprüfungsverfahren betroffenes Unternehmen gegenüber der Europäischen Kommission Vertraulichkeit des Schriftwechsels und vorbereitender Dokumente zwischen Anwalt und Mandant geltend machen kann.