Zusammenfassung: Der Autor stellt in seinem Beitrag die unterschiedlichen Lösungsrechte dar, die sich in den europäischen Rechtsordnungen finden. Er unterteilt die Formen von Lösungsrechten in drei Arten und erklärt sie jeweils. Es wird das Lösungsrecht der Staaten Frankreich, Schweiz, Spanien, Portugal, Schweden, Ungarn und Österreich beleuchtet.
Rechtsgrundlagen: § 333 ABGB; Art 2280 I Code Civile; § 934 ZGB