Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ist unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaaten die Familienangehörige des beschäftigten Arbeitnehmer wohnt.
OGH 21.6.2007, 6 Ob 121/07y
Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ist unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaaten die Familienangehörige des beschäftigten Arbeitnehmer wohnt.
OGH 21.6.2007, 6 Ob 121/07y