§ 6 IPRG; § 18 IPRG; § 20 IPRG; Art 6 EGBGB; Art 17 EGBGB
Die europäischen Gerichte werden immer mehr über familienrechtliche Probleme der Angehörigen eines islamischen Staates, die sich in einem europäischen Staat niedergelassen haben, zu entscheiden haben. Die Entscheidungen werden auch künftig von der Weisheit der Richter abhängen.