Zusammenfassung: Der Beitrag gibt die Eckpunkte des Eisenbahnprotokolls zum Kapstädter Übereinkommen 2001 wieder, das Möglichkeiten zur Begründung und Eintragung internationaler Sicherungsrechte an rollendem Mobiliargut vorsieht. Beschrieben werden auch die normierten Rechtsbefugnisse des Gläubigers im Fall der Insolvenz oder Nichterfüllung sowie die Unterschiede zum Kapstädter Übereinkommen 2001 und zum Luftfahrtprotokoll.