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Streitanhängigkeit durch eine negative Feststellungsklage in der CMR

ZivilprozessrechtZfRV-LS 2006/14ZfRV-LS 2006, 116 Heft 3 v. 1.6.2006

Art 31 Abs 2 CMR; Art 21 EuGVÜ; Art 27 EuGVO

Die Bestimmungen des EuGVO sind zwar im Anwendungsbereich des Art 31 CMR nicht zugrundezulegen; eine frühere negative Feststellungsklage begründet aber auch für eine später geltend gemachte Leistungsklage die Streitanhängigkeit.

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