Zusammenfassung: Der Autor weist auf das Spannungsfeld zwischen dem Gemeinschaftsrecht und dem internationalen Privatrecht bei der Bestimmung des internationalen Gerichtsstands hin und nimmt zur prozessrechtlichen Definition des Streitgegenstands, dem Stellenwert des Subsidiaritätsprinzips sowie den Schranken der Streitanhängigkeit und der Rechtskraft Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 11 Z 1 ZPO; § 182 ZPO; § 411 ZPO; Art 27 EuGVVO; § 48 IPRG; § 321 ZPO