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ZfRV-Leitsätze

ZivilprozessrechtZfRV-LS 2006/10ZfRV-LS 2006, 71 Heft 2 v. 1.3.2006

Art 16 Abs 1 EuGVVO; Art 3 EVÜ

Da Art 16 Abs 1 EuGVVO auch die örtliche Zuständigkeit bestimmt, besteht kein Erfordernis für eine Ordination. Die Klage kann daher am Wohnsitzgericht des Klägers eingebracht werden.

OGH, 16.01.2006, 3 Nc 1/06m

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