Art 16 Abs 1 EuGVVO; Art 3 EVÜ
Da Art 16 Abs 1 EuGVVO auch die örtliche Zuständigkeit bestimmt, besteht kein Erfordernis für eine Ordination. Die Klage kann daher am Wohnsitzgericht des Klägers eingebracht werden.
OGH, 16.01.2006, 3 Nc 1/06m
Art 16 Abs 1 EuGVVO; Art 3 EVÜ
Da Art 16 Abs 1 EuGVVO auch die örtliche Zuständigkeit bestimmt, besteht kein Erfordernis für eine Ordination. Die Klage kann daher am Wohnsitzgericht des Klägers eingebracht werden.
OGH, 16.01.2006, 3 Nc 1/06m