Art 1 UN-kaufrecht; Art 25 UN-Kaufrecht; Art 51 UN-Kaufrecht; Art 53 UN-Kaufrecht
Der OGH beschreibt den Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts und beschreibt, welche Rechtsfolgen eine bloße Teillieferung einer Standardsoftware nach sich zieht.
OGH 21.06.2005, 5 Ob 45/05m