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Entscheidung - OGH 03.08.2005, 9 Ob 88/04p

ZivilprozessrechtZfRV-LS 2005/33ZfRV-LS 2005, 230 - 231 Heft 6 v. 1.12.2005

§ 21 AußStrG 1854; § 298 ABGB

Der OGH nimmt eine Auslegung des Tatbestandsmerkmals des "beweglichen Vermögens" in § 21 AußStrG 1854 vor.

OGH 03.08.2005, 9 Ob 88/04p

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