§ 3 IPRG; § 4 IPRG
Bei der amtswegigen Erhebung fremder Rechtsbestimmungen ist vor allem die Judikatur der ausländischen Höchstgerichte zu berücksichtigen.
OGH 24.06.2005, 1 Ob 109/05v
§ 3 IPRG; § 4 IPRG
Bei der amtswegigen Erhebung fremder Rechtsbestimmungen ist vor allem die Judikatur der ausländischen Höchstgerichte zu berücksichtigen.
OGH 24.06.2005, 1 Ob 109/05v