§ 17 Abs 1 IPRG; §23 Abs 1 EheG
Die Ehevoraussetzungen sowie die Voraussetzungen für eine Ehenichtigkeit oder Aufhebung der Ehe richten sich nach dem Personalstatut.
OGH 02.03.2005, 7 Ob 312/04i
§ 17 Abs 1 IPRG; §23 Abs 1 EheG
Die Ehevoraussetzungen sowie die Voraussetzungen für eine Ehenichtigkeit oder Aufhebung der Ehe richten sich nach dem Personalstatut.
OGH 02.03.2005, 7 Ob 312/04i