§ 26 Abs 2 IPRG; Art 85 Gesetz über die Familie vom 29.05.1979 der Rep Bosnien und Herzegowina; Art 105 Abs 2 Gesetz über die Familie vom 29.05.1979 der Rep Bosnien und Herzegowina
Der OGH nimmt zur Anknüpfung der Rechtswirkungen der Adoption und somit auch etwaiger Unterhaltsforderungen Stellung und erläutert, ob volljährige Kinder im Anwendungsbereich des bosnischen Unterhaltsrechts Unterhaltsansprüche geltend machen können.