§ 4 Abs 1 IPRG
Der OGH erläutert, dass die Unterlassung der Erhebung der fremden Rechtsbestimmungen einen Verfahrensmangel begründet und erläutert, unter welchen Voraussetzungen eine Revision geltend gemacht werden kann.
OGH 22.03.2005, 10 Ob 96/04x
§ 4 Abs 1 IPRG
Der OGH erläutert, dass die Unterlassung der Erhebung der fremden Rechtsbestimmungen einen Verfahrensmangel begründet und erläutert, unter welchen Voraussetzungen eine Revision geltend gemacht werden kann.
OGH 22.03.2005, 10 Ob 96/04x