§ 28 IPRG; § 31 Abs 1 IPRG; § 32 IPRG; § 12 WEG
Im Fall des Ablebens eines iranischen Staatsbürgers in Österreich gelangt der Freundschafts- und Niederlassungsvertrag zwischen Österreich und dem Iran zur Anwendung. Der maßgebliche Modus für den Erbschaftserwerb einer in Österreich gelegenen Eigentumswohnung ist nach § 12 WEG zu beurteilen.