Zusammenfassung: Der Autor nimmt eine Abhandlung von Hagen Henry und die darin vorgeschlagenen Thesen zum Anlass, um sich mit Möglichkeiten und Methoden zum Erkennen und Verstehen der Unteerschiedlichkeit einer kulturfremden Rechtsordnung im Bereich der Rechtsvergleichung auseinanderzusetzen.
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