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Rechtsprechung - Gerichtsstand gemäß Art 5 Z 3 EuGVÜ

VollstreckungZfRV 2004/34ZfRV 2004, 236 - 238 Heft 6 v. 1.12.2004

Art 5 Z 3 EuGVÜ

Die Entscheidung befasst sich mit der Auslegung des Art 5 Z 3 EuGVÜ, der die Zuständigkeit des "Orts, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist" begründet, im Falle der Beurteilung der Zuständigkeit für Schadenersatzforderungen eines Österreichers für Vermögensschäden, die ihm durch eine in Deutschland befindliche Vermögensverwaltungs GmbH zugefügt worden waren.

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