Art 5 EuGVÜ; Art 57 Abs 1 lit a UN-K
Die Leitsätze befassen sich mit der Bestimmung des Erfüllungsgerichtsstands des Art 5 Z 1 EuGVÜ, und mit der Bestimmung des Erfüllungsorts nach Art 57 Abs 1 lit a UN-K für die Beurteilung schadenersatzrechtlicher Ansprüche aus einem Vertrag.