Art 1 Haager Unterhaltsstatutübereinkommen
Die Leitsätze befassen sich mit der Bestimmung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes nach dem Haager Unterhaltsstatutsübereinkommen, und verneinen die Möglichkeit der Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens hinsichtlich von Unterhaltssachen.