§ 9 Abs 4 AHG
Der Leitsatz bestimmt, dass die Delegierung einer Rechtssache nur an ein österreichisches Gericht möglich ist.
OGH 12.01.2004, 1 Nc 81/03g
§ 9 Abs 4 AHG
Der Leitsatz bestimmt, dass die Delegierung einer Rechtssache nur an ein österreichisches Gericht möglich ist.
OGH 12.01.2004, 1 Nc 81/03g