§ 25 Abs 2 IPRG; § 31 Abs 1 GesetzNr 94/1963 über die Familie der Tschechischen Republik; § 98 Abs 1 GesetzNr 94/1963 über die Familie der Tschechischen Republik
Der Leitsatz befasst sich mit der Unterhaltsbemessung eines im Ausland lebenden Unterhaltsberechtigten.