Art 13 Abs 1 und 2 Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung; BGBl 1988/512
Die Leitsätze befassen sich mit den Kriterien für die Beurteilung der erheblichen Gefährdung des Kindeswohl durch eine Rückführung.