Art 21 EuGVÜ
Die Leitsätze befassen sich mit den Voraussetzungen für das Vorliegen der Identität des Klagsgegenstandes, und mit den Fällen, in denen eine Unterbrechung wegen Streitanhängigkeit ausgeschlossen ist.
OGH 11.09.2003, 6 Ob 130/03s
Art 21 EuGVÜ
Die Leitsätze befassen sich mit den Voraussetzungen für das Vorliegen der Identität des Klagsgegenstandes, und mit den Fällen, in denen eine Unterbrechung wegen Streitanhängigkeit ausgeschlossen ist.
OGH 11.09.2003, 6 Ob 130/03s