Art IX EGJN
Die Leitsätze befassen sich mit den Voraussetzungen für die Immunität ausländischer Staaten, die im Falle des Einsatzes seiner Luftwaffe gegeben ist.
OGH 28.08.2003, 2 Ob 156/03k
Art IX EGJN
Die Leitsätze befassen sich mit den Voraussetzungen für die Immunität ausländischer Staaten, die im Falle des Einsatzes seiner Luftwaffe gegeben ist.
OGH 28.08.2003, 2 Ob 156/03k