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Leitsatz zu § 99 Abs 2 JN

Internationales RechtZfRV-LS 2004/1ZfRV-LS 2004, 25 Heft 1 v. 1.1.2004

§ 99 Abs 2 JN

Der Leitsatz legt fest, dass für Namensaktien, die zu den Orderpapieren zählen, das Recht des Ortes, an dem sich das Wertpapier befindet, maßgebend ist.

OGH 25.09.2003, 2 Ob 212/03w

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