§ 99 Abs 2 JN
Der Leitsatz legt fest, dass für Namensaktien, die zu den Orderpapieren zählen, das Recht des Ortes, an dem sich das Wertpapier befindet, maßgebend ist.
OGH 25.09.2003, 2 Ob 212/03w
§ 99 Abs 2 JN
Der Leitsatz legt fest, dass für Namensaktien, die zu den Orderpapieren zählen, das Recht des Ortes, an dem sich das Wertpapier befindet, maßgebend ist.
OGH 25.09.2003, 2 Ob 212/03w