Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit Frage, wann Marken Vermögen iSd § 99 JN bilden, und somit den inländischen Gerichtsstand begründen.
Rechtsgrundlagen: § 27a JN; § 99 JN
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Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit Frage, wann Marken Vermögen iSd § 99 JN bilden, und somit den inländischen Gerichtsstand begründen.
Rechtsgrundlagen: § 27a JN; § 99 JN
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