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Leitsatz zu § 42 Abs 3 JN

Internationales RechtZfRV-LS 2002/64ZfRV-LS 2002, 234 Heft 6 v. 1.12.2002

§ 42 Abs 3 JN

Der Leitsatz legt fest, dass bei Bejahung der inländischen Gerichtsbarkeit durch die Vorinstanzen eine bindende Gerichtsentscheidung vorliegt.

OGH 30.04.2002, 1 Ob 74/02t

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