Art 13 Abs 1 CMR; § 1313a ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit dem Kreis geschützter Dritter, denen vertragliche Schadenersatzansprüche zustehen sollen, der jedoch eng zu ziehen ist, um das Delikts- und Vertragsrecht nicht zu verwischen.
OGH 19.12.2001, 3 Ob 294/01b