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Leitsatz zu Art 100 Abs 1 GMV

Gewerblicher RechtsschutzZfRV-LS 2002/39ZfRV-LS 2002, 191 Heft 5 v. 1.10.2002

Art 100 Abs 1 GMV

Der Leitsatz legt fest, dass das gerichtliche Verfahren nicht unterbrochen werden muss, wenn vor einer anderen Behörde die für dieses Gerichtsverfahren entscheidende Marke geprüft wird.

OGH 29.01.2002, 4 Ob 21/02w

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