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Leitsätze zu Art 52 EuGVÜ/LGVÜ; § 66 JN

Internationales RechtZfRV 2002/29ZfRV 2002, 73 Heft 2 v. 1.3.2002

Art 52 EuGVÜ/LGVÜ; § 66 JN

Die Leitsätze befassen sich mit der Bestimmung des Begriffes des Wohnsitzes einer Partei, die laut EuGVÜ/LGVÜ nach der lex fori, und somit nach § 66 Abs 1 JN, zu treffen ist.

OGH 11.10.2001, 8 Ob 225/01y

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